HONORARRICHTLINIEN

Ich orientiere mich an den Honorarrichtlinien, die jährlich von der Diaetologie Austria - Verband der Diaetolog*innen Österreichs überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Diese finden Sie hier - download

RÜCKERSTATTUNG BERATUNGSKOSTEN

SVA

SVA-Versicherte erhalten jährlich den sogenannten Gesundheitshunderter, der auch für Ernährungsberatung eingesetzt werden kann. Weitere Information

PRIVATE ZUSATZVERSICHERUNG

Bei inkludiertem ambulantem Tarif werden in den meisten Fällen die gesamten Beratungskosten übernommen. Dazu reichen Sie meine Honorarnote gemeinsam mit einer ärztlichen Zuweisung ein.

UNIQUA-Krankenzusatzversicherungen bei Neuabschlüssen ab 1.7.2021:
Die neuen Privatarzttarife inkludieren im Rahmen des Jahreshöchstbetrages nun auch die Heilbehandlungen durch Diätolog*innen. Voraussetzung ist eine ärztliche Zuweisung.

Jahreshöchstbeträge:
Kleines Privatarztpaket bis 250 EUR jährlich
Großes Privatarztpaket bis 500 EUR jährlich
Privatarztpaket 50% bis 375 EUR jährlich

GESETZLICHE KRANKENKASSEN

Die Kosten für ernährungsmedizinische Beratungen werden nicht erstattet.